Die Regelung über Zinsen in Indien
Frage
Frage: In unserer Gegend gibt es einen Gelehrten (Alim), der in Deoband studiert hat und sagt, er sei ein Schüler von Allama Anwar Shah Kashmiri ﵀. Er sagt, Indien sei Dar al-Harb (Gebiet des Krieges), daher könne ein Muslim hier mit Hindus Zinsgeschäfte machen, das heißt Zins nehmen. Ist das richtig?
Antwort
Mir ist Folgendes bekannt: Hazrat Maulana Anwar Shah ﵀ war bei einer Versammlung anwesend, dort kam diese Rechtsfrage zur Sprache; andere Gelehrte besprachen sie; dem verehrten Hazrat Shah ﵀ wurde gesagt: „Äußert Euch dazu“ – und er gab diese Antwort: „Wer in die Hölle gehen will, dem ist der Weg gerade; aber geht nicht, indem ihr unsere Nacken zur Brücke macht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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