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Staatliche Zinsdarlehen und Bankzinsen: das scharia-rechtliche Urteil

Frage

Frage: Im Rahmen der staatlichen Entwicklungspläne wurden zum Wohlstand und zum Wohlergehen des indischen Volkes viele Behörden eingerichtet, über die je nach Bedarf und Zweckmäßigkeit langfristige Darlehen vergeben und nominelle Zinsen erhoben werden. Die Regierung vergibt Darlehen – von kleinen Betrieben bis zu großen Fabriken und Projekten. Nichtmuslime ziehen daraus beträchtlichen Nutzen und kommen auf dem wirtschaftlichen Feld Tag für Tag voran.

Antwort

Das Verbot des Zinses (Riba) ist keine nachrangige, durch Ableitung (Istinbat) gewonnene Bestimmung, sondern eine ausdrücklich im Text festgelegte (Mansus) und eindeutige: [ar]وَحَرَّمَ ٱلرِّبَوٰا۟[/ar] „… und Allah hat den Zins (Riba) verboten“ (Sure Al-Baqara, 2:275).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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