الإفتاء

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Einbeziehung alter Gräber in das Moscheegelände

Frage

Ich habe diesen Hadith angeführt, doch diese Leute haben ihn abgelehnt, woraufhin ich mich von ihnen getrennt habe. Von Aischa ﵂ [wird überliefert], dass der Gesandte Allahs ﷺ während seiner Krankheit, von der er nicht mehr aufstand, sagte: [ar]لَعَنَ اللَّهُ الْيَهُودَ وَالنَّصَارَى، اتَّخَذُوا قُبُورَ أَنْبِيَائِهِمْ مَسَاجِدَ[/ar] „Allah hat die Juden und die Christen verflucht: Sie haben die Gräber ihrer Propheten zu Gebetsstätten gemacht“ (übereinstimmend von al-Bukhari und Muslim überliefert (Muttafaq ʿalayh)

Antwort

Der Sinn dieses edlen Hadith ist, dass man sich vor Gräbern nicht niederwerfen und sie nicht zu einem Gegenstand der Anbetung machen darf. Ist ein Grab aber alt, und man hat seine Stelle eingeebnet und in die Moschee einbezogen, sodass keine Spur des Grabes mehr übrig ist, so fällt dies nicht unter dieses Verbot.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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