Die Androhung für das Vergessen des auswendig gelernten Korans
Frage
Ein Mann hatte den Heiligen Koran auswendig gelernt, vergaß ihn aber aus Nachlässigkeit. Nun, im Alter, ist es ihm bewusst geworden, aber er kann sich nicht [an das Gelernte] erinnern. Wenn er stattdessen viele freiwillige (Nafl-)Gebete verrichtet, kann er dann der Androhung (Waʿid) entgehen, die für den gilt, der [den Koran] gelernt und [dann] vergessen hat? Oder ist es besser, sich weiter um das Auswendiglernen zu bemühen – unabhängig davon, ob es im Gedächtnis haften bleibt oder nicht?
Antwort
Diese Androhung gilt nur in dem Fall, dass der Mensch [den Koran] nicht einmal lesen kann, wenn er in den Text schaut (siehe „Badhl al-Madschhud“).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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