Eine Koranvollendung (Khatm) beim Hausbau
Frage
Zaid baut ein neues Haus; um Gutes und Segen darin zu erlangen, möchte er eine Koranvollendung (Khatm) veranstalten. Ist das nach der Scharia erlaubt?
Antwort
Er soll selbst, zusammen mit seinen Hausbewohnern und Freunden, darin den Heiligen Koran rezitieren und mit einem Bittgebet (Dua) flehen: „O Allah, Erhabener, gewähre darin Gutes und Segen; gib denen, die darin wohnen werden, die Fähigkeit zu guten Taten; schenke [ihnen] das Befolgen der Sunna; bewahre vor Sünden; schütze vor dem Übel der Teufel, der Dschinn und der Nachbarn.“
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.