Eine Sitzung mit einer Koranrezitation beginnen
Frage
(1) Die „Muslim-Universität“ ist eine Einrichtung der Muslime: Ihr Gremium („Muslim University Court“) besteht ausschließlich aus Muslimen, und kein Nichtmuslim kann nach dem Gesetz dessen Mitglied werden. In einer Sondersitzung des genannten Gremiums am 7. Dezember 1939 brachte ein Mitglied den Vorschlag ein, dass die Sitzungen des Courts mit der Rezitation des Heiligen Korans beginnen sollten.
Antwort
(1) Wenn eine Sitzung der Menschen des Islam mit der Rezitation des edlen Wortes Allahs beginnt, ist das in höchstem Maße lobenswert (Mustahsan) und eine Quelle des Segens (Baraka). Es hat aber nicht den Rang eines Fard oder Wadschib, sodass dessen Unterlassen eine Sünde wäre; es ist lediglich der Rang der Billigung (Istihsan) und der Empfehlung (Istihbab)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.