الإفتاء

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Den Koran berühren bei einem Kranken, der häufig an Blähungsabgang leidet

Frage

Zaid hat den Edlen Koran auswendig gelernt und will [das Gelernte] nun festigen. Da er wegen seiner Geschäfte oft reisen muss und zudem an dem Leiden [häufigen] Windabgangs erkrankt ist – ihm gehen oft Winde ab –, darf er dann, nachdem er ein- oder zweimal Wudu gemacht hat, den Koran wiederholt berühren [ohne vor jedem Mal erneut Wudu zu machen], oder nicht?

Antwort

Im genannten Fall ist er nicht [nach der Scharia] entschuldigt (Maʿdhur). Er soll ein Taschentuch oder Handtuch bei sich tragen und den Koran damit anfassen; ohne Wudu soll er ihn nicht mit der Hand berühren.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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