13 Fragen zu Ehe und Mahr: Das Abnehmen einer Unterschrift unter einem überhöhten Mahr unter Zwang
Frage
(1) Eines Morgens, vor der Eheschließung, riefen Mitglieder des Moscheevorstands Bakr in ein Zimmer eines neutralen Hauses und forderten ihn auf, ein Dokument zu unterschreiben. Als der Vorsitzende des Komitees dieses Dokument verlas, stand darin die Entscheidung des Komitees: Aufgrund einiger Indizien (Qara’in) beschließe das Komitee, dass Bakr Hinda mit einem Mahr (Brautgabe) von tausend Rupien in der zur Zeit gültigen Währung heiraten und sie bereits während der Schwangerschaft bei sich behalten solle.
Antwort
(1) Ein solcher Zwang durch das Komitee ist Unrecht (Zulm); es hat dazu kein Recht (so steht es in „ad-Durr al-Mukhtar“). Ferner ist es ebenfalls Unrecht, einen Mahr von sich aus festzusetzen, einen überhöhten Betrag in das Dokument zu schreiben und darunter eine Unterschrift abzunehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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