Nikah eines Minderjährigen ohne Wali
Frage
Es gibt einen minderjährigen Jungen, der aber verständig ist. Wenn bei der Nikah Angebot und Annahme (Idschab und Qabul) von ihm ohne die Wilaya des Vaters vollzogen werden, kommt die Nikah dann zustande oder nicht? Solche Nikah-Verträge werden nicht wenige geschlossen.
Antwort
Sein Angebot und seine Annahme ohne Wali genügen nicht: Eine solche Nikah bleibt in der Schwebe (Mauquf), abhängig von der Erlaubnis des Wali nach der Scharia. [ar]الْوَلِيُّ شَرْطُ نِكَاحِ صَغِيرٍ[/ar] „Der Wali ist eine Bedingung für die Nikah eines Minderjährigen“ (ad-Durr al-Muhtar, Bd. 2, S. 458).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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