الإفتاء

Enter a topic or fatwa name

Bei Vorhandensein des Onkels väterlicherseits hat die Mutter keine Wilaya (Vormundschaftsrecht) bei der Nikah

Frage

Der Ehemann ist gestorben und hat eine minderjährige Tochter hinterlassen. Die Witwe Maryam hat die Tochter nach eigenem Ermessen verheiratet. Der Onkel des Mädchens väterlicherseits, Schaban, wollte sie mit seinem eigenen Sohn verheiraten; mit der Nikah, die die Mutter des Mädchens geschlossen hat, ist er nicht zufrieden. Ist diese Nikah nach der Scharia zustande gekommen oder nicht, obwohl der Onkel sich nie um die Waise gekümmert hat?

Antwort

Im beschriebenen Fall gilt: Wenn dieses Mädchen keinen näheren Verwandten als den Onkel väterlicherseits hat, so ist ihr Wali bei der Nikah nach der Scharia der Onkel Schaban. Die Nikah, die Maryam für ihre Tochter ohne die Zustimmung Schabans geschlossen hat, ist in der Schwebe (Mauquf)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.

Themen

Mehr in diesem Kapitel

Sprachen: English · Русский · العربية · Bosanski · Türkçe · Deutsch · বাংলা · اردو