Das Auflegen der Hand auf die Scham eines kleinen Mädchens begründet kein Verbot
Frage
Meine Tochter ist drei Jahre alt. Im Schlaf blieb meine Hand auf ihrer Scham liegen; als ich aufwachte, bemerkte ich es. Ich bin sehr besorgt.
Antwort
Dadurch, dass im Schlaf die Hand auf der Scham eines dreijährigen Mädchens lag, entsteht für den Nikah keinerlei Auswirkung; ja selbst wenn man sie im Wachzustand auflegte, geschähe nichts. Man muss sie ja auch waschen (Istindscha) und reinigen (Tahara), seien Sie deshalb unbesorgt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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