الإفتاء

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Das Betasten des Gesichts ohne Begierde zum Erkennen führt nicht zu einem Verbot durch Schwägerschaft

Frage

Ein Mann stand nachts auf, um seine Frau zu wecken. Auf dem Lager der Frau schlief auch ein Mädchen von neun oder zehn Jahren, also noch nicht volljährig. Um sie zu erkennen, betastete er die Gesichter von beiden. Schließlich erkannte er seine Frau und weckte sie. Die Frage lautet: Ist die Frau dieses Mannes dadurch, dass er das Mädchen betastet hat, für ihn für immer haram geworden?

Antwort

Wenn er dem Mädchen die Hand ins Gesicht gelegt und sie sofort wieder weggenommen hat, weil es ein Mädchen und nicht die Ehefrau ist, dann wird die Frau in diesem Fall nicht haram. Das Verbot durch Schwägerschaft tritt ein, wenn die Begierde schon vorhanden war und durch die Berührung mit der Hand zunahm, oder wenn zuvor keine Begierde da war und sie durch die Berührung mit…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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