الإفتاء

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Nachts versehentlich zur Schwester gegangen

Frage

Alle schliefen in einem Zimmer. Nachts kam er aus Vergesslichkeit zum geflochtenen Bett seiner Schwester. Als seine Hand sie berührte, erkannte er, dass es die Schwester war. Verkehr hatte er nicht. Wie lautet das Urteil für ihn?

Antwort

Dadurch, dass er aus Vergesslichkeit zur Schwester gegangen ist, hat sich dies auf seine Nikah in keiner Weise ausgewirkt; mehr noch: Wenn er, als er es erkannte, sofort zurückkehrte und weder Beischlaf noch etwas Ähnliches vollzog, so liegt auch keine Sünde vor. Dennoch ist Istighfar (die Bitte um Vergebung) in jedem Fall notwendig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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