Ist derjenige, der Zina begangen hat, verpflichtet, die von ihm Schwangere zu heiraten
Frage
Wenn Raschida durch eine unerlaubte Beziehung von Zaid schwanger geworden ist, ist es dann für Zaid verpflichtend geworden, den Nikah mit Raschida zwangsweise zu schließen? Wenn nicht, wie lautet dann in einer solchen Lage das Grundprinzip der Scharia? Und wenn es verpflichtend ist, warum? Erläutern Sie diesen Fall auf der Grundlage der Scharia.
Antwort
Verpflichtend ist es nicht, doch soll Raschida einverstanden sein, Zaid zu heiraten: Darin liegt ein Schutz vor vielen Wirren (Fitna). So steht es bei az-Zaila'i.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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