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Der Nikah einer Frau, die während der Wartezeit durch Zina schwanger wurde

Frage

Wenn eine geschiedene Frau in den Tagen der Wartezeit (Idda) durch Zina schwanger wird, wie lautet dann ihre Wartezeit? Und kann außerdem der Unzucht-Begehende den Nikah mit dieser Frau, mit der er Zina begangen hat, während der Wartezeit schließen oder nicht? Und wie verhält es sich mit dem weltlichen Umgang mit ihm – zum Beispiel mit dem Gruß (Salam) und der Unterhaltung, dem Essen, Trinken und dergleichen?

Antwort

[ar]إذا حبلت المعتدة وولدت تنقضي به العدة سواء كان من المطلق أو من الزاني[/ar] „Wenn eine Frau in der Wartezeit schwanger wurde und geboren hat, endet damit die Wartezeit – sei es vom Geschiedenen oder vom Unzucht-Begehenden.“ (Shami, Bd. 2, S. 604). Aus diesem Text geht hervor, dass ihre Wartezeit die Entbindung ist.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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