Die kranke geschiedene Frau im Haus behalten und ihre Schwester heiraten
Frage
Zaid gab seiner Frau wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes die Scheidung (Talaq). Nachdem die Wartezeit (Idda) vergangen war, schloss er den Nikah mit der leiblichen Schwester der geschiedenen Frau. Die geschiedene Frau ist sehr krank, und die Eltern sind wegen ihrer Armut nicht imstande, ihren Unterhalt (Nafaqa) zu bestreiten. Wird es daher zulässig sein, dass Zaid auch diese geschiedene Frau in seinem Haus behält, oder nicht?
Antwort
Aus Mitgefühl mit ihr und zu ihrer Unterstützung ist es zulässig, aber unter der Bedingung, dass der Hidschab vollständig eingehalten wird, sie sich einander nicht zeigen und auch keine Abgeschiedenheit (Chalwa) zugelassen wird.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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