Zweiter und dritter Nikah einer Frau nach einem Religionswechsel
Frage
Eine Frau geht, auf jemandes Anstiftung hin oder einfach zu einem bestimmten Zweck, zum Gericht und erklärt: „Ich bin dem Glauben nach Christin geworden (oder Ähnliches); nun kann es zwischen mir und meinem Ehemann kein Einvernehmen mehr geben.“ Das Gericht ließ ihren Ehemann laden; zum ersten angesetzten Termin erschien er vor Gericht, das Gericht vertagte auf einen anderen Termin, und zum zweiten Termin erschien er nicht, und da sagte das Gericht zu der Frau: „Geh, lass dich nieder, wo du willst.
Antwort
Dadurch, dass sie vor Gericht ging und den christlichen Glauben annahm oder dies erklärte, ist ihr Nikah nach der Ansicht, auf der die Fatwa beruht (Mufta bihi), nicht aufgelöst. Daher sind der zweite und der dritte Nikah nach der Scharia nicht erlaubt. Für die Frau ist es wadschib, bei ihrem ersten Ehemann zu bleiben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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