Wenn derjenige, der den Nikah vollzogen hat, ihn danach leugnet: Wie ist es mit einem zweiten Nikah?
Frage
Eine Frau ging aus eigenem Wunsch und Einverständnis in Anwesenheit von Zeugen den Nikah mit einem Mann ein. Außer den zwei Zeugen gab es noch einen dritten Mann – den, der den Nikah vollzog. Nach einiger Zeit fragten vier, fünf einfache Männer (die in größtem Zorn und Wut waren), indem sie den Vollzieher des Nikah einschüchterten: „Hast du den Nikah dieser Frau mit dem und dem vollzogen?“ Als der Vollzieher des Nikah ihren zornigen Zustand sah, antwortete er: „Nein.
Antwort
Wenn die Eheleute bei ihrem Nikah bleiben und zwei Zeugen – verständige, volljährige Muslime – vorhanden sind, die sagen: „In unserer Gegenwart fanden Idschab und Qabul (Angebot und Annahme) statt“, so ist dieser Nikah gültig, und in diesem Fall ist der zweite Nikah der Frau ungültig. Der, der den Nikah für Idschab und Qabul vollzieht, ist lediglich ein Wakil (Bevollmächtigter)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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