الإفتاء

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Einwand gegen die obige Antwort: Wie man die Braut vor der Nikah ansehen kann

Frage

Ich bin mit der Antwort auf die obige Frage nicht zufrieden. Hier noch einige damit zusammenhängende Fragen, die meinen Verstand stark quälen; ich bitte um eine klare Antwort. (1) Zwischen den Worten „unangebracht“ und „nach der Scharia erlaubt“ besteht ein großer Unterschied; mir geht es darum, ob es nach der Scharia erlaubt oder nicht erlaubt ist. Das alles, weil die Einhaltung des Hidschab (der Verschleierung)

Antwort

Wenn Zaid mit einer bestimmten Frau einen Ehevertrag schließen möchte und zuerst einmal einen Blick auf sie werfen will, hat die Scharia dafür eine Möglichkeit eingeräumt. Wenn eine Mahram von Zaid (Tante mütterlicherseits, Tante väterlicherseits, Großmutter mütterlicherseits, Großmutter väterlicherseits usw.)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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