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Das Wesen der Nikah nach der Scharia

Frage

Die Frage ist außerordentlich lang; ihr Kern geht aus der Antwort hervor. Der Fragesteller hat eine Seite aus einem gedruckten Register für Eheurkunden abgeschrieben und der Frage beigelegt.

Antwort

Das Wesen der Nikah (des Ehevertrags) besteht nach der Scharia nur darin, dass von der einen Seite das Angebot (Idschab) und von der anderen die Annahme (Qabul) ausgesprochen wird, und zwar in Gegenwart von zwei Zeugen, die beide Männer sind, oder in Gegenwart eines Mannes und zweier Frauen. So kommt die Nikah nach der Scharia zustande.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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