Überlassung von Moscheeland zum Ackerbau
Frage
Frage: Die Moschee besitzt etwas Land, und es wird versteigert: Wer mehr Getreide gibt, dem wird dieses Land überlassen. Auf diesem Land gibt es auch einen Teich, in dem sich Regenwasser sammelt; damit wird dieses Land bewässert. Es gibt auch folgende Bedingungen: (1) Wenn der Teich ganz voll wird und das Nachbarfeld bestellt ist, muss der Landwirt das Getreide vollständig abgeben. (2) Bei einer Dürre wird ihm die Verpflichtung für seine Aussaat erlassen. (3)
Antwort
Wenn mit „mehr Getreide“ zum Beispiel 1/3 oder 1/5 und Ähnliches mit genauer Angabe gemeint ist, dann sind dieses Gebot und dieses Geschäft nach der Scharia richtig, und die Ernte wird gemäß der Vereinbarung geteilt. Wenn mit „mehr Getreide“ dagegen die Festlegung einer festen Getreidemenge gemeint ist, zum Beispiel zehn Man (Gewichtsmaß, ca. 37 kg)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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