Die Teilnahme an einem Gemeinderat, dessen Regeln der Scharia widersprechen
Frage
Frage: Bei uns gibt es im Gemeinderat der Sippengemeinschaft (Kaste) der Ansari einige Regeln, die nicht der Scharia Muhammads entsprechen. Wenn jemand zum Beispiel bei einer Hochzeit eine Walima (Hochzeitsmahl) ausrichten will, muss er die Sippengemeinschaft des ganzen Dorfes oder die Sippengemeinschaft des ganzen Viertels einladen; wenn er einen Menschen aus einem anderen Viertel einlädt, und sei er sein Verwandter, muss er die gesamte Sippengemeinschaft jenes Viertels einladen.
Antwort
Da keine einzige seiner Bestimmungen der Scharia Muhammads entspricht, ist dies kein schariatischer Rat. Die Teilnahme daran würde zur Stärkung und Verbreitung unschariatischer Dinge führen, wofür es nach der Scharia keine Erlaubnis gibt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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