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Die Herrschaft der Dorfältesten (Chaudharis)

Frage

Frage: Wie lautet das Urteil der Scharia zu den folgenden Fragen? Herrschaft gibt es in mehreren Arten. Erstens die Herrschaft des Sultans; zweitens die des Stellvertreters des Sultans, der als dem Sultan Untergebener über die Untertanen herrscht; drittens herrscht der Vormund (Wali) über sein Mündel; viertens die Person, die von beiden Seiten eingesetzt wurde; der fünfte Fall ist, dass einige Unwissende und einige Maulanas nur dem Namen nach sich zusammentun und über die Dorfbewohner herrschen.

Antwort

Nach der Scharia ist eine solche Herrschaft Gewalt und Unrecht. Jeder Mensch hat das Recht, seine Kinder zu verheiraten, und dazu ist die Erlaubnis keines Außenstehenden nötig. Ebenso: Wenn es an einem Ort keine Moschee gibt und dort Bedarf an einer Moschee besteht und eine Person oder mehrere Leute ihr Land zum Waqf (Stiftung)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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