Fallen die Rechte der Menschen (Huquq al-ʿIbad) von den Schuhada ab?
Frage
Fallen die Rechte der Menschen (Huquq al-ʿIbad) von den Schuhada ab oder nicht?
Antwort
Die Regel lautet, dass die Rechte der Menschen nicht von der Verantwortung [des Menschen] abfallen, solange sie nicht erfüllt sind oder solange der Rechteinhaber sie nicht erlassen hat. Es kann jedoch sein, dass Allah, gesegnet und erhaben ist Er, wohlgefällig den Rechteinhaber aus Seinem Schatz beschenkt und ihn zufriedenstellt, und dann wird derjenige, auf dem [dieses] Recht…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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