Koranrezitation für den Verstorbenen und anderes
Frage
Wie ist es zu beurteilen, nach der Beisetzung des Verstorbenen auf die [heute] übliche Weise ein Bittgebet zu sprechen – zum Beispiel am Kopfende den Anfang der Sure Al-Baqara und auf der Seite der Füße ihr Ende oder die Sure Al-Ikhlas oder Koranverse zu lesen; jemanden gegen Entgelt oder ohne Entgelt etwas rezitieren zu lassen; Bräuche wie die Gedenkfeier am dritten Tag (Soyam) und die Gedenkfeier am vierzigsten Tag usw.
Antwort
Das Lesen des Anfangs der Sure Al-Baqara am Kopfende und des Endes der Sure Al-Baqara auf der Seite der Füße nach der Beisetzung ist durch den edlen Hadith belegt. Auch das Bittgebet um Vergebung nach der Beisetzung ist belegt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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