Das Urteil über die Trauerversammlung
Frage
Ist es erlaubt, anlässlich des Todes eines Anführers oder religiösen Vorstehers eine bloße Trauerversammlung abzuhalten, oder nicht? Ebenso: Ist es erlaubt, anlässlich des Todes eines Anführers oder Vorstehers Leute zum Zweck des Isal as-Sawab zu versammeln und eine vollständige Koranlesung (Khatm) und eine Trauerversammlung – beides in einer einzigen Versammlung – abzuhalten, oder nicht?
Antwort
Den Hinterbliebenen eines gestorbenen Muslims das Beileid auszusprechen, das heißt, sie zur Geduld zu ermahnen usw., ist durch die Sunna belegt. Wenn keine Möglichkeit besteht, selbst dorthin zu gehen, um das Beileid auszusprechen, so ist von den rechtschaffenen Altvorderen überliefert, dass man auch brieflich kondolierte.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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