Trauerversammlung für einen Verstorbenen
Frage
In unserer Zeit ist folgende Ordnung verbreitet: Wenn ein Mitglied einer religiösen Einrichtung oder einer muslimischen Organisation (Dschamaʿat) stirbt, werden bei der Versammlung jener Einrichtung oder Organisation, mit der dieser Mensch verbunden war, Resolutionen des Beileids angenommen und für ihn wird ein Bittgebet um Vergebung gesprochen, wobei die Versammlung drei Tage später stattfindet. Gibt es nach der Scharia einen Spielraum für eine solche Ordnung oder nicht?
Antwort
Dieses Beileid ist kein Beileid im Sinne der Scharia, sondern der Ausdruck der Verbundenheit seitens der Einrichtung oder Organisation, und [es geschieht] zum Ausdruck des Mitgefühls. Auch dies gibt Rückhalt, und den Angehörigen des Verstorbenen wird dadurch in gewissem Maße Geduld und Trost zuteil; deshalb besteht nach der Scharia ein Spielraum [dafür].
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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