Einen neuen Verstorbenen in ein altes Grab legen
Frage
In den Städten: Ist es wegen der Enge der Friedhöfe nach der Scharia erlaubt, in einem alten Grab, dessen Kennzeichen und Identifizierbarkeit noch vorhanden sind, erneut ein Grab anzulegen und zu beerdigen, oder nicht? Und wird es außerdem auch ohne triftigen Grund (ʿUdhr) erlaubt sein, so zu verfahren, oder nicht? Falls es erlaubt ist, auf welche Weise?
Antwort
Wenn das Grab so alt geworden ist, dass der Verstorbene vollständig zu Erde geworden ist, dann ist es richtig, in diesem Grab einen anderen Verstorbenen zu bestatten; andernfalls ist es verboten, dies ohne Notwendigkeit zu tun, bei Notwendigkeit aber erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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