الإفتاء

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Ausgießen des gesamten Wassers in einem Haus, in dem ein Todesfall eintrat, und Bezahlung für das Leiten des Totengebets

Frage

In dem Haus, in dem jemand stirbt, wird das ganze Wasser dieses Hauses weggeschüttet, und man sagt, in diesem Wasser würden die Engel ein Messer waschen. Was ist die Wahrheit? Bitte schreiben Sie es. Und wie [ist das Urteil darüber], für das Leiten des Totengebets eine Bezahlung zu nehmen?

Antwort

Das ist unbegründet und [bloß] ein Gerücht: Die Engel haben mit einem Messer nichts zu tun. Eine Bezahlung für das Totengebet ist nicht erlaubt: [ar]إن المفتى به ليس جواز الاستئجار على كل طاعة[/ar] „Die Position, nach der die Fatwa erteilt wird, ist nicht die Zulässigkeit der Anmietung [Entlohnung] für jede Gottesdiensthandlung.“

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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