الإفتاء

Enter a topic or fatwa name

Urteil über das Totengebet für ein tot geborenes Kind

Frage

(1) Wenn ein Kind tot geboren wird, soll dann das Totengebet verrichtet werden oder nicht? (2) Wenn ein Kind lebend geboren wird und nach einiger Zeit [stirbt], soll dann das Totengebet verrichtet werden oder nicht?

Antwort

(1) Über ein Kind, das tot geboren wurde, wird das Totengebet nicht verrichtet. (2) Wenn es einige Zeit nach der Geburt stirbt, wird das Totengebet verrichtet.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.

Themen

Mehr in diesem Kapitel

Sprachen: English · Русский · العربية · Bosanski · Türkçe · Deutsch · বাংলা · اردو