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Bittgebet (Dua) für den Verstorbenen nach dem Totengebet

Frage

Wenn der Imam das Totengebet beendet hat, verrichtet man an manchen Orten danach ein Bittgebet (Dua), und wer nach dem Totengebet kein Bittgebet spricht, den hält man für schlecht. An manchen Orten rezitiert man nach dem Totengebet elfmal „Qul huwa Llahu ahad“ (Sure Al-Ikhlas) und hebt [erst dann] die Bahre auf. In den Fiqh-Büchern wird ein Bittgebet nach dem Totengebet oder das elfmalige Rezitieren von „Qul huwa Llahu ahad“ nicht erwähnt, denn dieses Gebet ist selbst ein Bittgebet.

Antwort

In den Fiqh-Büchern ist ein Bittgebet nach dem Totengebet nicht belegt; vielmehr ist die Ablehnung dieses Bittgebets überliefert. Ebenso wenig ist [der Brauch] belegt, die Bahre nicht aufzuheben, bis elfmal „Qul huwa Llahu ahad“ rezitiert wurde. Daher hat diese Vorgehensweise nach der Scharia keine Grundlage und ist eine Bidʿa (Neuerung).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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