Das Urteil über Zauberei und über die Suche nach Verlorenem
Frage
(1) Ist es einem Muslim erlaubt, Zauberei auszuüben? Und wie lautet das Urteil über den, der einen Zauberakt ausführt? (2) Wenn jemandem etwas gestohlen wurde und er, um seine Sache wiederzufinden, irgendeine Art von praktischer Zauberei anwendet oder etwas mittels des edlen Korans unternimmt – wie lautet das Urteil?
Antwort
(1) Zauberei auszuüben ist eine große Sünde. So steht es in „Scharh al-Fiqh al-Akbar“. (2) Verse des Korans zu lesen und ein Bittgebet zu sprechen – selbst oder durch einen anderen: „O Allah, möge meine Sache wiedergefunden werden“ –, ist richtig; ein solches Bittgebet ist auch im edlen Hadith belegt. Zauberei auszuüben ist jedoch nicht richtig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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