Die Basmala über Speise aus vermischtem erlaubtem und verbotenem Vermögen
Frage
Wenn in einer Speise der kleinere Teil aus verbotenem Vermögen und der größere aus erlaubtem Vermögen stammt, wie steht es dann um das Sprechen der Basmala („Bismillah“) darüber? Und wenn es umgekehrt ist?
Antwort
Über Vermischtem die Basmala („Bismillah“) zu sprechen, ist nicht zu beanstanden. Das Sprechen der Basmala über Eindeutig-Verbotenem haben die Rechtsgelehrten (Fuqaha) als Kufr aufgeschrieben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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