Ist ein Gelehrter verpflichtet, jede Frage zu beantworten?
Frage
Wenn jemand einen Religionsgelehrten für kundig in den Geheimnissen der Scharia hält und ihn nach einer Angelegenheit fragt, dieser aber in der Annahme, dass durch seine Antwort ein Verwandter oder Freund Schaden nehmen würde, absichtlich nicht antwortet – indem er die Frage für [nicht beachtenswert] und den Fragenden für unwissend hält und nach dem [bekannten persischen] Sprichwort handelt: [ar]جواب جاهلان باشد خموشی[/ar] „Die Antwort auf Unwissende ist Schweigen“ –, hat er dann nicht gegen das Gebot Allahs, des…
Antwort
Die Bestimmung der Scharia bei Bedarf darzulegen ist verpflichtend, und sie allein aus der Befürchtung zu verbergen, dass einem Verwandten dadurch Schaden entstünde, ist nicht erlaubt. Allerdings ist es auch nicht verpflichtend, jede Frage zu beantworten: Die Notwendigkeit bemisst sich nach dem Empfinden des Antwortenden – bisweilen erscheint dem Fragenden die Antwort auf…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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