Wegnahme des Besitzes des Mieters bei Nichtzahlung
Frage
Frage: Ein Mann gab seinem Bruder ein Darlehen in Geld für einen Handwebstuhl, mit der Maßgabe, dass dieser es nach und nach zurückzahlen werde. Als die Schuld aber nach vier Monaten nicht beglichen war, nahm er den Webstuhl mit und forderte von ihm außerdem die Miete für zwei bis vier Monate. Ist das erlaubt oder nicht?
Antwort
Er hat nur das Recht, das Geld einzufordern, das er als Darlehen gegeben hat; mehr als das einzufordern ist nicht erlaubt: Das ist Zins, unter welchem Namen auch immer.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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