الإفتاء

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Das Urteil über die Vermittlung (Dalala)

Frage

Frage: Eine Form der Vermittlung ist folgende: Verkäufer und Käufer versprechen beide getrennt Zaid, eine bestimmte Summe zu geben. Zum Beispiel sagte der Verkäufer: „Wenn du unser Obst für hundert Rupien verkaufst, geben wir dir fünf Rupien“, und der Käufer sagte: „Wenn du uns den Kauf dieses Obstes für hundertfünf Rupien besorgst, geben wir dir fünf Rupien.“ So erhielt der Vermittler fünf Rupien vom Verkäufer und fünf vom Käufer, und außerdem erhielt er noch fünf von den hundertfünf.

Antwort

Wenn der Vermittler für hundert Rupien kauft und für hundertfünf Rupien verkauft, ist das erlaubt; in diesem Fall hat er aber nur einen Gewinn von fünf Rupien erzielt, und das ist keine Form der Vermittlung. Vermittlung (Dalala) ist, dass ein Geschäft zwischen Verkäufer und Käufer zustande gebracht wird; dabei kennen sowohl Verkäufer als auch Käufer den Preis (Thaman)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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