Ehrengabe für die Predigt aus Spenden
Frage
Frage: Verehrte Gelehrte (Maulana) werden von auswärts zu Vorträgen eingeladen, und nach einer allgemeinen Spendensammlung gibt man ihnen Reisekosten und eine Ehrengabe (Nazrana). Es ist allgemeiner Brauch, und die verehrten Gelehrten wissen auch, dass diese Ehrengabe aus den Spenden stammt. Ist es erlaubt, die Ehrengabe aus Spenden zu geben, und den verehrten Gelehrten, sie zu nehmen, wenn sie mit Sicherheit wissen, dass sie aus den Spenden stammt, und bei der Spendensammlung in der Regel doch Zwang im Spiel ist?
Antwort
Die Reisekosten obliegen in jedem Fall den Einladenden; und wenn die Ehrengabe von denen stammt, die gespendet haben, dann ist nichts dagegen einzuwenden (la basa bihi). Der höhere Rang besteht darin, weder Reisekosten noch Ehrengabe zu nehmen, sondern auf eigene Kosten hinzufahren und um Allahs willen (Hisba lillah)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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