Bücher gegen Miete verleihen
Frage
Frage: Wie ist das Einkommen eines Ladenbesitzers zu beurteilen, dessen Einkommen ausschließlich daraus stammt, dass er Bücher gegen Miete verleiht? Ist das Vermieten von Büchern eine Sünde?
Antwort
In den „Fatawa Alamgiri“ steht, dass das Vermieten von Büchern untersagt ist und dieser Mietvertrag (Idschara) als nichtig (batil) erklärt wird, unter Verweis auf den „Mabsut“.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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