Wechselüberweisung (Hundi) und Postanweisung
Frage
Frage: Ist es erlaubt, eine Hundi (Überweisungswechsel) anzunehmen und auszustellen, oder nicht? Wenn es nicht erlaubt ist, warum ist es dann erlaubt, eine Postanweisung zu versenden? Auch bei der Postanweisung erhält der Empfänger doch nicht genau die eingezahlten Rupien?
Antwort
Die Rechtsgelehrten haben die Hundi als makruh bezeichnet („Radd al-Muhtar“, Bd. 4, S. 295), und auch die Postanweisung wird in den „Fatawa Raschidiyya“, den „Fatawa Aschrafiyya“ u. a. als untersagt bezeichnet; im „Imdad al-Fatawa“ ist jedoch auch eine Auslegung (Taʾwil) angeführt, die sie erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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