Überlassung eines Ladens in Pauschalpacht (Theka)
Frage
Frage: Es gibt ein Geschäft für Autoteile, in dem Waren im Wert von fünfzigtausend lagern; mehrere Personen sind daran beteiligt. Die Teilhaber haben es gemeinsam einem der Teilhaber mit folgender Bedingung überlassen: „Du kannst den Laden fünf Jahre lang führen, jedes Jahr musst du uns fünfzehntausend geben.“ Der Teilhaber, der den Laden übernommen hat, kann ihn, wenn er will, nach zwei Jahren zurückgeben.
Antwort
Diese Form ist falsch, sie ist unzulässig. Die zulässige Möglichkeit ist diese: Dem, der arbeitet, wird sein Anteil am Gewinn prozentual etwas höher festgesetzt, und den übrigen Gewinn teilen alle Teilhaber untereinander im Verhältnis ihrer Anteile; fünfzehntausend im Jahr sollen nicht festgelegt werden: Nur bei Allah, dem Erhabenen, ist das Wissen, wie viel Gewinn es im Laufe…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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