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Das Geschenk von Kindern

Frage

Frage: Im „ad-Durr al-Muhtar“, im „Buch des Bevollmächtigten (al-Maʾdhun)“, im fünften Band, steht folgender Text: [ar]تصرف الصبي والمعتوه إن كان نافعًا كالإسلام والاتهاب صح، وإن ضارًّا كالطلاق والعتاق والصدقة والقرض[/ar] „Die Verfügung eines Kindes und eines Schwachsinnigen ist, wenn sie nützlich ist – wie das Annehmen des Islam und das Annehmen einer Gabe –, gültig, und wenn sie schädlich ist – wie Talaq (Scheidung), die Freilassung eines Sklaven, Sadaqa und Darlehen …“ (Bd. 5, S. 1131).

Antwort

Die Hauptrechtsfrage (Masʾala) ist diejenige, die im „ad-Durr al-Muhtar“ und „Schami“ steht. Was im Vorwort zu „Ikmal asch-Schiyam“ erwähnt wird, bezieht sich auf folgenden Fall: Die Vormunde (Awliya) bewirken, um ihre kleinen Kinder daran zu gewöhnen, durch sie und mit ihren Händen, indem sie ihnen sagen, die Sache gehöre den Kindern selbst, dass die Kinder sie in ihrem…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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