الإفتاء

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Verfügung über das Vermögen eines Minderjährigen: Schenkung und Ähnliches

Frage

Frage: Es gibt ein minderjähriges Kind, zu dessen Beaufsichtigung ein verständiger, volljähriger Mann bestellt wurde. Kann dieser Aufseher mit Erlaubnis des Kindes etwas von den Sachen des Kindes nehmen – von dem, was ihm geschenkt wurde, was es als Sadaqa erhalten hat, was ihm erlaubt (Mubah) ist oder was auf irgendeine andere Weise in seinem Eigentum steht –, wobei das Kind verständig und gesund ist und wobei das Kind, wenn der Aufseher nicht nimmt, betrübt ist und Kummer zeigt?

Antwort

Die Erlaubnis eines Minderjährigen ist ohne Gültigkeit, und um ihn zu trösten, wird eine unerlaubte Sache nicht erlaubt. [ar]وأما ما يرجع إلى الواهب فهو أن يكون الواهب من أهل الهبة، وكونه من أهلها أن يكون حرًّا عاقلًا بالغًا مالكًا للموهوب، حتى لو كان عبدًا أو مكاتبًا أو مدبرًا أو أم ولد أو من في رقبته شيء من الرق، أو كان صغيرًا أو مجنونًا، أو لا يكون مالكًا للموهوب لا يصح،…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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