Schenkung in der Todeskrankheit
Frage
Frage: Was sagen die Gelehrten der Religion zu folgender Frage: Zaid schenkte in seiner Todeskrankheit einigen seiner Erben einige ihm gehörende Aktien (Anteile) einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Company); wenige Tage später starb Zaid an dieser Krankheit. Nun frage ich nach der Scharia: Ist die Schenkung Zaids an einige Erben in der Todeskrankheit zulässig oder nicht? Erläutert es – und ihr werdet belohnt.
Antwort
Eine Schenkung in der Todeskrankheit ist einem Vermächtnis (Wasiyya) gleichgestellt. Wenn also jemand in der Todeskrankheit schenkt und den Beschenkten in den Besitz (Qabd) einsetzt – und wenn der ungeteilte Anteil (Mushaʿ) teilbar ist, ihn teilt und in den Besitz einsetzt – und danach stirbt, so wird sie im Rahmen eines Drittels vollzogen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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