Einen Antrag auf 25 kg Zucker stellen, um 5 kg zu erhalten
Frage
Wenn man 5 kg Zucker braucht, muss man einen Antrag auf 25 kg stellen – nur dann bekommt man mit Mühe 5 kg; stellt man dagegen einen Antrag auf 5 kg, so erhält man mit Not nur ein Kilogramm, womit der Bedarf nicht gedeckt wird. Gehört das oben Beschriebene nicht zur Lüge (Kidhb)?
Antwort
In diesem Fall ist „25 kg“ die Bezeichnung (Unwan) für 5 kg, und auch in den Augen der Regierung ist das damit Bezeichnete (Ma'nun) nur 5 kg; der Unterschied zwischen der Bezeichnung und dem Bezeichneten ist also gewissermaßen von der Regierung selbst festgelegt worden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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