Das Aufhängen des Porträts eines verstorbenen Vorsitzenden im Saal
Frage
Frage: Hier besteht eine gesellschaftliche Organisation namens „Anjuman-i Islamiyya“ (انجمن اسلامیہ, „Islamischer Verein“). Ihr stellvertretender Vorsitzender ist verstorben, und nun möchten die Mitglieder ein sehr großes Foto von ihm im Saal des Vereins aufhängen (zum Andenken). Ist das erlaubt? Außerdem wollen sie als Brauch auch eine Zeremonie mit dem Foto vollziehen.
Antwort
Auf keinen Fall ist es erlaubt. Die Götzendiener fertigten ursprünglich Götzenbilder, benannt nach ihren Älteren, zu deren Andenken an, und begannen dann, sie anzubeten. Auch ein Foto ist ein Bild. In ein Haus, in dem ein Bild ist, treten die Engel nicht ein. Die Bildermacher wird eine sehr schwere Strafe treffen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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