Der irrigen Meinung des Vaters folgt man nicht
Frage
Ich bin jetzt elf Jahre alt. Vor drei Jahren kam ich nach Chandpur zu meinem Lehrer. Mein Lehrer stellte mir die folgenden Fragen, und ich hatte darauf keine andere Antwort als eine verneinende. Er fragte mich: Kennst du das Glaubensbekenntnis (Kalima) oder nicht? (2) Kannst du das Gebet verrichten oder nicht? (3) Welcher Rechtsschule (Madhhab) gehörst du an?
Antwort
Der Rat des Lehrers entspricht völlig der Scharia, und ihm muss man folgen. Die Meinung des Vaters ist irrig und widerspricht der Scharia – nach ihr zu handeln ist nicht erlaubt. Laufen Sie nirgendwohin weg und handeln Sie nicht nach der Meinung des Vaters gegen die Scharia, aber zeigen Sie auch keine Dreistigkeit und Respektlosigkeit gegenüber der Würde des Vaters.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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