Die Rechte der Eltern
Frage
(1) Haben die Eltern überhaupt irgendwelche Rechte auch gegenüber den Kindern oder nicht? (2) Sind diese Rechte der Kinder verpflichtend oder nur auf der Stufe des Wohltuns (Ihsan)? (3) Manche Leute nennen drei Rechte, die den Eltern obliegen: (a) zur Welt zu bringen, (b) aufzuziehen und großzuziehen, (c) zu verheiraten. Sie haben dabei keine Einzelheiten betrachtet: nur diese drei Rechte. Und wird dies ohne Anerkennung der Einzelheiten genügen? (4)
Antwort
(1, 2, 3) Die leibliche Erziehung ihrer Kinder leisten die Eltern ohnehin aus natürlicher Liebe – auch die Tiere ziehen ihre Jungen auf ihre Weise auf –, doch das Recht der Menschenkinder geht darüber hinaus. Wenn ein Kind geboren wird, soll man es waschen und ihm in das rechte Ohr den Adhan und in das linke die Iqama sprechen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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