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Aufenthalt und Mahlzeiten im Haus der Eltern der Ehefrau

Frage

Frage: Hinda, die Ehefrau von Zaid durch Nikah, besucht ihren Vater Bakr, und Bakr trägt selbst vollständig die Kosten für ihren Aufenthalt und ihre Verpflegung. Es ist nicht zu merken, dass Bakr darüber missmutig wäre. Zaid ist manchmal ebenfalls Gast bei Bakr und empfindet manchmal auch Unbehagen. Wie verhält es sich in einer solchen Lage damit, dass Zaid selbst dort Aufenthalt nimmt?

Antwort

Wenn Zaids Frau mit Zaids Erlaubnis im Haus ihres Vaters wohnt und der Vater der Frau die Kosten für seine Tochter gern trägt, dann liegt für Zaid keine Schuld vor. Und wenn man Zaid von Herzen bewirtet, liegt auch dann keine Schuld vor.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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