Das Urteil über den Ertrag von unrechtmäßig angeeignetem Land
Frage
Frage: Der Vater eines Mannes stiehlt; er hat auch Ackerland, aber in den Acker und in die Ochsen für den Acker ist gestohlenes Geld gesteckt, und seine weltlichen Geschäfte laufen sehr gut. Auch sein Großvater übte das Diebeshandwerk aus und eignete sich außerdem Land an. Nun befindet sich im Kapital – Land und Geld –, das Vater und Großvater angehäuft haben, sowohl durch Diebstahl Erworbenes als auch durch Verpfändung (Rahn) Erworbenes (?), und auch das eigene Vermögen der Familie.
Antwort
Wenn von einer Sache oder einem Land bekannt ist, dass es gestohlen ist, dann ist es nicht erlaubt, sie zu nutzen, davon zu essen und zu trinken – alles ist nicht erlaubt; man muss sie dem eigentlichen Eigentümer zurückgeben; wenn er gestorben ist, soll man sie seinen Erben zurückgeben; wenn der Eigentümer unbekannt ist, soll man sie als Sadaqa verteilen, um von der Strafe am…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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