Der Verdienst einer Frau, die den Hidschab nicht einhält
Frage
Frage: Ist es nach der Scharia erlaubt, (das, was gekauft wurde von) dem Verdienst aus der Arbeit einer Frau zu essen, bei der sie den Hidschab (die Bedeckung) nicht einhält?
Antwort
Die Frau ist verpflichtet, den Hidschab einzuhalten; dennoch wird ihr halaler Verdienst wegen der Nichteinhaltung des Hidschab nicht als nicht erlaubt bezeichnet.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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